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Das kulinarische 1x1 für die Hochzeit

Legen Sie sich einen Ablaufplan für den Hochzeitstag zurecht und entscheiden Sie dann, welche Getränke und Speisen für wie viele Personen wann zur Verfügung stehen müssen. So gewinnen Sie einen Überblick über die Folge der Gästebeköstigung.

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© hochzeitslicht.de

Haben Sie als Brautpaar die Entscheidung für die Hochzeitslocation gefällt, geht es darum, die Details festzulegen. Die Gästezahl und das Budget entscheiden darüber, welche Beköstigung für Ihre Hochzeit in Frage kommt.

Nach der Trauung

Der Sektempfang leitet meist die Feierlichkeit ein. Prickelnd frisch wird das Getränk zur Begrüßung bei einem Stehbankett gereicht oder wenn sich alle Gäste in der Hochzeitslocation eingefunden haben. Wenn die Trauung recht früh am Tag stattfindet, kann extra noch ein Appetithäppchen als Fingerfood gereicht werden.

Zum Mittagessen empfiehlt sich bei einer größeren Hochzeit ein "Mehr-Gänge-Menü", weil eine „a-la-Carte“-Bestellung eine zu lange Zubereitungszeit verlangt. 

Kaffeetafel oder Kuchenbuffet

Torten und Kuchen finden zum Kaffeetrinken je nach Anzahl der Personen auf der Kaffeetafel Platz. Bei sehr vielen Gästen werden die Hochzeitstorte und andere Köstlichkeiten auf einem Extra-Tisch wie ein Buffet angerichtet. Eine Mitarbeiterin der Hochzeitslocation hilft eventuell beim Servieren und Aufteilen. Wird die Hochzeitstorte angeschnitten, sollte diese gut sichtbar für alle Gäste platziert werden.

Hochzeitsdinner am Abend

Das Abendessen in der Hochzeitslocation kann ähnlich wie das Mittagessen als "Mehr-Gänge-Menü" ablaufen oder als abwechslungsreiches Festbuffet arrangiert werden. Ein Buffet lockert das Fest auf, weil die Hochzeitsgäste dort schneller ins Gespräch kommen. Das Essen selbst ergibt schon allein ein beliebtes Gesprächsthema – und das ist immer gut für die Unterhaltung.

Hochzeitsbuffet
© bigstockphoto.com

Genaue Absprachen treffen

  • Ist eine unverbindliche Vor-Reservierung (Option auf Buchung) in der Hochzeitslocation Ihrer Wahl möglich?
  • Was beinhaltet die Getränkepauschale: Bier, Wein und alkoholfreie Getränke? Kommt man damit wirklich am besten?
  • Erhebt die Gaststätte ein sogenanntes Tellergeld, falls die Hochzeitstorte von einem externen Konditor geliefert wird?
  • Gibt es im Hotel spezielle Hochzeitsangebote, z. B. eine kostenlose Übernachtung für das Brautpaar?

Zur Hochzeit Raum anmieten

Wenn Sie als Hochzeitslocation einen gemieteten Festraum nutzen wollen, übernimmt auf Ihren Wunsch hin ein Cateringservice die Zubereitung und Anlieferung der Mahlzeiten. Dazu ist eine genaue Absprache mit dem Caterer nötig, um den Umfang der Leistung festzulegen.

Das betrifft die Speisen, die Lieferzeiten sowie auch die technische Ausrüstung (z. B. Warmhaltegeräte). Besondere Wünsche wie vegetarische oder diätische Speisen sind beim Caterer konkret anzufragen. Dann steht einer rundum zufriedenen Gästeschar auch bei einer gemieteten Hochzeitslocation nichts im Wege.

Der Vorteil angemieteter Räumlichkeiten liegt darin, dass Sie in jeder Hinsicht viel Freiraum bei der Gestaltung Ihres Hochzeitsfestes haben .